Informationen und Neuigkeiten

Öffnungszeiten

Sehr geehrte Eltern, 
sehr geehrter Kunde, 
hallo liebe Fahrschüler/innen,

an dieser Stelle darf ich Sie/Euch höflichst auf unsere neuen Öffnungszeiten aufmerksam machen!

Euer Fahrschulteam Münster
Alexander Kruse 

Social Media

Sehr geehrte Eltern, 
sehr geehrter Kunde, 
hallo liebe Fahrschüler,

seit September sind wir nun auf Instagram: https://www.instagram.com/fahrschulteam.ms/
Coole Post und Storys waren dank unserer Catharina immer garantiert.
Doch nun darf ich an dieser Stelle unsere neue Social Media Managerin Joyce willkommen heißen!
Auf weitere coole und informative Posts und Storys!

Euer Fahrschulteam Münster
Alexander Kruse

Blockunterricht-Änderung

Sehr geehrte Eltern, 
sehr geehrter Kunde, 
hallo liebe Fahrschüler,

wir müssen und wollen den Blockunterricht im "Online-Modus" abstellen! Das heißt im Klartext, dass wir weiterhin den Blockunterricht anbieten werden, doch wird dieser als Präsenzunterricht stattfinden müssen.
Eine Gesetzesänderung schreibt uns dieses vor:

"Am 18.03.2022 wurde die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (15. ÄndVO FeV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. § 4 Absatz 1b Fahrschüler-Ausbildungsordnung und die Anlage 2a DV-FahrlG treten gemäß Artikel 7 der 15. ÄndVO FeV am 01.06.2022 in Kraft, so dass der Erlass des VM zum Online-Theorieunterricht gegenstandslos wird. Der Erlass wird daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben." 

§ 4 Absatz 1b Fahrschüler-Ausbildungsordnung lautet ab 01.06.2022 wie folgt: 

"(1b) Der theoretische Unterricht setzt die physische Präsenz der Fahrschüler voraus. Ist Präsenzunterricht in begründeten Ausnahmefällen nicht oder nur eingeschränkt möglich, kann der Unterricht mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden auch in digitaler Form stattfinden. In den Fällen des Satzes 2 sind die Anforderungen nach Anlage 2a zu § 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu erfüllen. Der digitale Unterricht ist synchron durchzuführen, alle Teilnehmer sind zeitgleich am Unterricht zu beteiligen. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die Genehmigung nach Satz 2 von weiteren Anforderungen abhängig machen, soweit dies erforderlich ist, einen ordnungsgemäßen Unterricht zu gewährleisten."

Wir freuen uns Euch wieder in unserem Präsenzunterricht begrüßen zu können!

Euer Fahrschulteam Münster
Alexander Kruse

fahrschuleMuenster

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